Geprägt von der Überzeugung, dass jeder für sein Leben selbst verantwortlich ist, trage ich mit meiner anwaltlichen Tätigkeit dazu bei, dieser Eigenverantwortung in rechtlichen Belangen Ausdruck zu verleihen. Demgemäß liegen die Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit im Erarbeiten und Entwerfen von Regelungen zur Vorsorge – wie Eheverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen – sowie einvernehmlichen Scheidungen.
Die Klärung von Rechtsfragen ist nicht selten eine komplexe Angelegenheit und bedarf einer eingehenden Betrachtung der konkreten Situation. Häufig wirken sich rechtliche Entscheidungen auf die aktuellen und zukünftigen Lebensumstände des Mandanten und seiner Angehörigen aus. Deshalb biete ich Rechtsberatungen ausschließlich in Form von persönlichen Gesprächen an. Dabei erläutere ich Ihnen rechtliche Aspekte, Details zum weiteren Vorgehen sowie Einzelheiten des formalrechtlichen Ablaufs.
Naturgemäß bilden rechtliche Auseinandersetzungen keine „konfliktfreie Zone“. Insbesondere im Prozess eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens kann es zu Konflikten zwischen den Beteiligten kommen. Deshalb vermittle ich Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einem erfahrenen Coach, der beide Beteiligte bei der Bewältigung Ihrer Konflikte unterstützt. Dabei hat die Erzielung eines für Sie bestmöglichen Ergebnisses höchste Priorität.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und Rouen (Frankreich) ging ich nach Nürnberg, wo ich das Referendariat absolvierte und das zweite juristische Staatsexamen ablegte.
Zunächst konnte ich zwei Jahre Erfahrung als Abteilungsleiterin mit Führungsverantwortung in der öffentlichen Verwaltung sammeln, bevor ich im Juli 2013 meine Zulassung als Rechtsanwältin erhielt und zunächst angestellt tätig war.
Seit Januar 2014 bin ich selbstständig in eigener Kanzlei in Fürth mit Schwerpunktsetzung im Betreuungs- und Familienrecht. Den Fachanwaltskurs im Familienrecht habe ich erfolgreich absolviert.
Ich bin Mitglied im deutschen Anwaltsverein.